Mistelkampagne gestartet

Vor einigen Wochen hat das Team des Kompetenzzentrums Oberlausitzer Streuobstwiesen eine Mistelkampagne ins Leben gerufen. Bürger/-innen sollen so für das Thema sensibilisiert und über die Auswirkungen der Mistel auf die Baumgesundheit aufgeklärt werden.

Insbesondere in der Weihnachtszeit ist das Aufhängen von Mistelzweigen über der Tür in vielen Familien Tradition. Pärchen küssen sich darunter und die Mistel symbolisiert Glück, Gesundheit und Fruchtbarkeit.

Die Laubholz-Mistel (Viscum album subsp. album) hat sich in den letzten Jahrzehnten insbesondere in Südund Mitteldeutschland stark ausgebreitet. Die Ausbreitung dieser Unterart der Misteln in Europa ist besonders an die hierzulande steigenden Temperaturen geknüpft. Misteln sind parasitische Halbschmarotzer-Sträucher auf den Ästen, weniger am Stamm, von Bäumen. Sie entziehen mit ihren in die Sprossachsen der Wirtspflanze eindringenden Saugwurzeln Wasser und Nährsalze. Auch wenn sie teils selbst Photosynthese betreiben, schwächen sie den Wirtsbaum, insbesondere durch ihre starke Transpiration. Misteln können einen wesentlichen Beitrag zum Absterben von Beständen leisten, besonders in Trockenperioden. Wird die Mistel nicht frühzeitig durch Schnittmaßnahmen reduziert, breitet sie sich schnell aus. Misteln stehen nicht unter Schutz und können daher ohne Genehmigung jederzeit vom Baum entfernt werden. Lediglich für das gewerbliche Sammeln und Verkaufen von Misteln (z. B. Blumenladen) ist eine Genehmigung erforderlich. Dabei sollten sie an den befallenen Ästen und Zweigen möglichst bis ins gesunde Holz abgeschnitten werden. Idealerweise wird hier auf einen nicht befallenen Ast abgeleitet. Bei dickeren Ästen (z. B. Leitästen, Stammverlängerungen) ist dies nicht möglich – der Baum würde sonst durch die große Wunde Schaden nehmen. In einem solchen Fall sollte die Mistel am besten nur ausgebrochen oder an der Entstehungsstelle abgeschnitten werden. Bei jungen Bäumen können die Mistelansatzstellen nach dem Ausschneiden mit Lehm oder Wundverschlussmittel versorgt werden. Da die Pflanze mit ihren Saugwurzeln bis ins Holz der Wirtspflanze eindringt, treibt sie nach dem Ausbrechen meist erneut aus. Die Entfernung der Mistel verhindert zunächst jedoch eine weitere Ausbreitung in der Umgebung, die meist durch Vögel geschieht, und hilft dem Baum dabei, sich zu erholen. Es gilt, Neuaustriebe der Mistel alle zwei Jahre zu entfernen, da die Mistel ab einem Alter von drei Jahren Früchte bildet und sich dann auf der Fläche weiter ausbreiten könnte. Bei der Kontrolle des Baumes sollten auch immer die Mistelkeimlinge mit einem Handschuh oder einer groben Bürste entfernt werden. Entfernte Misteln können problemlos auf der Fläche verbleiben und vertrocknete Beeren stellen keine weitere Gefahr für eine Ausbreitung dar. (Dieser Text stammt aus: Stefan Schliebner, Peter Decker & Michael Schlitt (2023): Streuobst im Klimawandel – Ein Leitfaden. – Internationales Begegnungszentrum St. Marienthal, Ostritz / Oberlausitz-Stiftung, Görlitz: 76 Seiten PDF)

Schließlich ist die regelmäßige Kontrolle der Bäume sehr wichtig. Bei bereits befallenen Beständen sollte eine Schwächung des Baumes durch Nährstoffmangel vermieden und durch gezielte Düngung. ausgeglichen werden, um eine optimale Revitalisierung des Baumes zu ermöglichen.

Zu Misteln und deren Bekämpfung existieren zahlreiche gute Informationsquellen im Internet, die auch im vorliegenden Leitfaden Verwendung gefunden haben (Landschaftspflegeverband Aschaffenburg e. V. 2023, NABU e. V. 2021).

Tipp: Weisen Sie Eigentümer/-innen oder Kommunen auf mit Misteln befallene Bäume in der Nähe eines Streuobstwiesenbestandes hin, um den damit einhergehenden Befallsdruck zu reduzieren.


Im Februar 2025 fand bereits ein erstes Seminar zum Thema Misteln statt. Holger Weiner von der Servicestelle Streuobst berichtete über seine Erfahrungen mit dem Halbschmarotzer, über dessen Verbreitung und die fachgerechte Entfernung.

Im Zuge der Mistelkampagne werden in den kommenden Wochen weitere medienwirksame Maßnahmen (Radiospots, Presseberichte) durchgeführt.