Update: Finanzierung der Anlage und Pflege einer Streuobstwiese

Die Anlage und Pflege einer Streuobstwiese muss nicht ausschließlich aus eigenen Mitteln und eigener Anstrengung erfolgen. Es gibt verschiedene Finanzierungsmöglichkeiten zur Unterstützung – insbesondere staatliche Förderprogramme ändern sich jährlich, erfreulicherweise zum Positiven. So umfasst z. B. die aktuelle Förderperiode der Richtline Natürliches Erbe nicht nur eine bessere Vergütung von Leistungen, sondern auch die Finanzierung von Technik und Ausstattung (A.2), wozu der Erwerb von Maschinen, Fahrzeugen, Geräten und Technik zur Durchführung oder Nachbereitung naturschutzgerechter Instandsetzungs- oder Pflegemaßnahmen zählen. Auch sei an dieser Stelle auf den vor wenigen Tagen gestarteten simul⁺Kreativ Wettbewerb hingewiesen, auf den sich noch bis zum 11. März 2024 beworben werden kann.

Zu Förderangeboten im Freistaat Sachsen informieren zahlreiche Berater/-innen im Landkreis Görlitz: DVL-Landesverband Sachsen, regionale Landschaftspflegeverbände, Naturschutzzentrum „Zittauer Gebirge“, Untere Naturschutzbehörde und das Sächsische Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (Abteilung 3 – Förder- und Fachbildungszentrum Kamenz).

Aufgrund der sich ständig ändernden Förderlandschaft wurde auch der Leitfaden „Finanzierungsmöglichkeiten für die Anlage und Pflege von Streuobstwiesen“ aktualisiert. Wir wünschen Ihnen viel Spaß beim Lesen!

Wir freuen uns, wenn Sie die zahlreichen Finanzierungsmöglichkeiten nutzen, um neue Streuobstwiesen entstehen zu lassen und alte Flächen erhalten zu können!